>> Die neue europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung ist auch von Vereinen einzuhalten. Der bisher schon vorgeschriebene sorgsame Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der DS-GVO erweitert. Eine wesentliche Neuerung ist die Informationspflicht der Vereins gegenüber seinen Mitgliedern über die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der Erfüllung der Vereinsziele. Der Begriff "Verarbeitung" ist dabei sehr weit gefasst:
Jede mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang. Hierzu zählen u.a. das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die An-passung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung, die Einschränkung, das Löschen und die Vernichtung.
Die hier abgelegten Dokumente beschreiben die Handhabung des Datenschutzes im Tennisclub Schnait. <<